Hallo, wer ist der Vorstand dieses Vereins?
Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB soll aus höchstens 15 mindestens jedoch aus 4 Personen bestehen und zwar aus: dem Präsidenten, dem stellvertretenden Präsidenten, dem Sekretär, dem Schatzmeister und bis zu weiteren elf Vorstandsmitgliedern, je nach Aufgabenvielfalt.
Wo ist der Verein eingetragen?
Wenn Ihr gar kein Verein seit, dann dürft Ihr auch keine Mitgliedsbeiträge verlagen. Das ist strafbar!
Freundlichen Gruß
Hausmeister-Service
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